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   BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79   

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https://dejure.org/1981,3529
BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79 (https://dejure.org/1981,3529)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1981 - 1 RA 93/79 (https://dejure.org/1981,3529)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 1 RA 93/79 (https://dejure.org/1981,3529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Gewährung einer Leistung zur beruflichen Rehabilitation ; Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation in Form einer Ausbildung zum Informationselektroniker; Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eines Versicherten infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Verfahren, wenn schon bei Entscheidung über den Reha-Antrag feststeht, daß die MdE behoben sein wird

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 11. September 1980 - 1 RA 47/79 - die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 9, 67, 69 (vgl. auch die Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 14. September 1978 - 11 RA 70/77 - in AuB 1979, 282) zur Frage der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts auf das Rechtsmittel des beigeladenen Leistungsträgers übernommen.
  • BSG, 29.02.1968 - 4 RJ 423/66

    Die MdE muß sich nur auf den bisherigen Beruf des Versicherten beziehen

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79
    Für die Anwendung des § 13 Abs. 1 AVG gilt daher, daß nicht "schlechthin jede Minderung der Erwerbsfähigkeit" als Voraussetzung für eine Maßnahme der Rehabilitation durch den Träger der Rentenversicherung genügt, sondern nur "eine solche von einem gewissen Gewicht und einer gewissen Dauer" (BSGE 28, 18, 20 SozR Nr. 4 zu § 1236 RVO).
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79
    Bei der gegebenen Rechtslage hatte der Senat nicht die Frage zu entscheiden, ob ein Rentenversicherter gegen die beigeladene Bundesanstalt trotz deren subsidiärer Zuständigkeit (§ 57 AFG) keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitation nach § 56 AFG allein deswegen hat, weil ein Träger der Rentenversicherung auf Grund eines anderen Gesetzestatbestandes (hier: Ermessensentscheidung nach § 13 Abs. 1 AVG) unanfechtbar eine solche Leistung abgelehnt hat (vgl. BSG in SozR 2200 § 1236 Nr. 15 und in SozR 4100 § 57 Nr. 9; Urteil des BSG vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 47/76

    Rentenversicherungsträger - behinderter Versicherter - Kriegsbeschädigung -

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79
    Jede Rehabilitationsmaßnahme ist hiernach eine final bestimmte Leistung der sozialen Sicherung (vgl. den erkennenden Senat in BSGE 44, 231, 234 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3 und in ständiger Rechtsprechung; ausdrücklich zustimmend z.B. Zweng/Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl., Bd. II § 1236 RVO Anm. I A).
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 11. September 1980 - 1 RA 47/79 - die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 9, 67, 69 (vgl. auch die Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 14. September 1978 - 11 RA 70/77 - in AuB 1979, 282) zur Frage der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts auf das Rechtsmittel des beigeladenen Leistungsträgers übernommen.
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79
    Bei der gegebenen Rechtslage hatte der Senat nicht die Frage zu entscheiden, ob ein Rentenversicherter gegen die beigeladene Bundesanstalt trotz deren subsidiärer Zuständigkeit (§ 57 AFG) keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitation nach § 56 AFG allein deswegen hat, weil ein Träger der Rentenversicherung auf Grund eines anderen Gesetzestatbestandes (hier: Ermessensentscheidung nach § 13 Abs. 1 AVG) unanfechtbar eine solche Leistung abgelehnt hat (vgl. BSG in SozR 2200 § 1236 Nr. 15 und in SozR 4100 § 57 Nr. 9; Urteil des BSG vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79

    Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (nach AFG § 57 Abs 1)

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79
    Bei der gegebenen Rechtslage hatte der Senat nicht die Frage zu entscheiden, ob ein Rentenversicherter gegen die beigeladene Bundesanstalt trotz deren subsidiärer Zuständigkeit (§ 57 AFG) keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitation nach § 56 AFG allein deswegen hat, weil ein Träger der Rentenversicherung auf Grund eines anderen Gesetzestatbestandes (hier: Ermessensentscheidung nach § 13 Abs. 1 AVG) unanfechtbar eine solche Leistung abgelehnt hat (vgl. BSG in SozR 2200 § 1236 Nr. 15 und in SozR 4100 § 57 Nr. 9; Urteil des BSG vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79).
  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 70/77

    Zum Urteilsinhalt des Rechtsmittelgerichtes, wenn die Klage gegen einen

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 11. September 1980 - 1 RA 47/79 - die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 9, 67, 69 (vgl. auch die Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 14. September 1978 - 11 RA 70/77 - in AuB 1979, 282) zur Frage der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts auf das Rechtsmittel des beigeladenen Leistungsträgers übernommen.
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Daß in derartigen Fällen trotz fehlender Anträge dennoch immer, und zwar sogar stets zuerst, die Berechtigung der Klage, dh die Rechtmäßigkeit des mit ihr angefochtenen Verwaltungsaktes der Beklagten geprüft werden müßte, kann der erkennende Senat auch nicht dem Urteil des 1. Senats vom 18.2.1981 (1 RA 93/79) als Ansicht dieses Se-- nats entnehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 R 3645/18
    Grundsätzlich muss im Rahmen der erheblichen Gefährdung die Gefahr einer "Ausgliederung" aus Arbeit, Beruf und Gesellschaft bestehen (BSG 18.02.1981 - 1 RA 93/79 - SozR 2200 § 1236 Nr. 31 = juris; Luthe in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 10 SGB VI, RdNr. 39).

    Es reicht jedoch nicht schon jede Minderung der Erwerbsfähigkeit, diese muss vielmehr von gewissem Gewicht und gewisser Dauer sein (BSG 18.02.1981 - 1 RA 93/79 - SozR 2200 § 1236 Nr. 31; Luthe in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 10 SGB VI, RdNr. 47).

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Tatbestandsmerkmal für die Bewilligung einer Umschulung, wie sie die Beklagte dem Kläger hat zuteil werden lassen, ist demnach, daß die zur Prüfung stehende Maßnahme geeignet erscheint, die geminderte oder gefährdete Erwerbsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen oder zu bessern; fehlt der Maßnahme nach anzustellender Voraussicht diese Eignung, so könnte das gesetzlich vorgegebene Ziel der Rehabilitation evidentermaßen nicht erreicht werden; die Maßnahme darf dann nicht bewilligt werden (so der erkennende Senat in der Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 1 RA 93/79 - mit zustimmender Anmerkung von Hoppe, ABA 1981, 220; zur finalen Ausrichtung der Bewilligung einer Leistung zur Rehabilitation vgl. den erkennenden Senat in BSGE 44, 231, 234 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3 und in ständiger Rechtsprechung, ausdrücklich zustimmend z.B. Zweng/Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl., Band I, § 1236 RVO, Anm. IA).
  • LSG Hamburg, 03.06.2020 - L 2 AL 8/19

    Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs 2a Nr 2 SGB

    Ist ein Versicherter nur vorübergehend erkrankt, liegt also lediglich ein Akutfall vor, besteht anders als bei dauerhaften Leistungseinschränkungen nicht die Gefahr einer "Ausgliederung" aus Arbeit, Beruf und Gesellschaft mit der Notwendigkeit von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 1 RA 93/79 -, SozR 2200 § 1236 Nr. 31, Rn. 30).
  • BSG, 06.08.2015 - B 13 R 174/15 B
    Zur Begründung eines (weiteren) Klärungsbedarfs behauptet der Kläger zwar, dass es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 43 SGB VI gebe, ab welchem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Erwerbsminderung anzunehmen sei, und verweist insoweit auf die seiner Ansicht nach zur Beantwortung der gestellten Frage nicht heranzuziehenden BSG-Urteile vom 18.2.1981 (1 RA 93/79 - SozR 2200 § 1236 Nr. 31), vom 22.8.1974 (8 RU 222/73 - SozR 2200 § 580 Nr. 1) und vom 23.3.1977 (4 RJ 49/76 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 9/84

    Voraussicht als Voraussetzung der Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch

    Die durch § 1236 Abs. 1 S 1 RVO dem Rentenversicherungsträger abverlangte 'Voraussicht' bezieht sich ausdrücklich darauf, daß die zur Prüfung stehende Maßnahme geeignet erscheint, die geminderte oder gefährdete Erwerbsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen oder zu bessern; fehlt nach anzustellender Voraussicht diese Eignung, kann mithin das gesetzlich vorgegebene Ziel einer Maßnahme zur Rehabilitation evidentermaßen nicht erreicht werden, so ist für eine Bewilligung der Maßnahme kein Raum (Vergleiche BSG vom 18.2.1981 - 1 RA 93/79 - = SozR 2200 § 1236 Nr. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2017 - L 13 R 2152/16
    Es muss vielmehr die Gefahr einer "Ausgliederung" aus Arbeit, Beruf und Gesellschaft bestehen (Kater in KassKomm, Sozialversicherungsrecht, Juni 2015, EL 86, § 10 SGB VI Rn 5; BSG Urteil vom 18. Februar 2981 - 1 RA 93/79 - juris Rn 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2020 - L 2 R 129/20
    Rehabilitation ist ihrem Wesen nach zukunftsorientiert; ihrer Bewilligung kann daher keine statische, keine Betrachtung nur aus dem Augenblick heraus zugrunde liegen (BSG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 1 RA 93/79 -, SozR 2200 § 1236 Nr. 31, Rn. 30).
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